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Veranstaltungen
AGB'sStand: 26. Juni 2009
§ 1 Geltungsbereich1. Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Firma Dubb-SERVICE , Buchenweg 2, 72669 Unterensingen - im Folgenden: "Dubb-SERVICE" - gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden von DUBB-SERVICE, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
2. Die Angebote von DUBB-SERVICE sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher Angaben im Internet oder auf elektronischen Datenträgern.
3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
4. Mitarbeiter von DUBB-SERVICE sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen hinausgehen.
§ 2 Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses1. Anmeldungen zu Veranstaltungen von DUBB-SERVICE sind schriftlich vorzunehmen und für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
2. Ist für Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt und liegt DUBB-SERVICE eine darüber hinausgehende Anzahl von Anmeldungen vor, liegt es im Ermessen von DUBB-SERVICE, mit welchen Anmeldenden ein Vertragsverhältnis eingegangen wird. Dabei ist DUBB-SERVICE insbesondere nicht an die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen gebunden.
3. Die Anmeldung gilt als von DUBB-SERVICE angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald DUBB-SERVICE eine schriftliche Anmeldebestätigung erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
4. Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl steht.
5. Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, von DUBB-SERVICE jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf den Einwand eines mangelnden Auftrages.
6. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit DUBB-SERVICE vereinbarten Veranstaltung, sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Kursbeschreibung in den Programmheften bzw. im Internet, sowie der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
§ 3 Kosten / Zahlungsmodalitäten1. Die Teilnahmegebühr hat kostenfrei auf dem Konto von DUBB-SERVICE mit der Kto.-Nr. 552048704 bei der Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG (BLZ 612 901 20) mit der Empfängerbezeichnung "Dubb-SERVICE " und unter Nennung des Teilnehmernamens, der Teilnehmernummer, der Veranstaltungsbezeichnung und, soweit vorhanden der Kunden- und Rechnungsnummer überwiesen zu werden. Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig und spätestens 14 Tage nach Anmeldung zu zahlen. Bei Nichtbezahlung bis zum Termin hat Dubb-SERVICE ein sofortiges Rücktrittsrecht ohne die gesetzliche Fristsetzung.
2. Bei Vertragsschluss vor Ort ist die vor Veranstaltungsbeginn bar zu zahlen.
3. Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit DUBB-SERVICE.
4. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich DUBB-SERVICE vorbehält, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
5. Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt Dubb-SERVICE ausdrücklich vorbehalten.
6. Eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers gegen DUBB-SERVICE bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch DUBB-SERVICE.
7. DUBB-SERVICE behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens bei DUBB-SERVICE zu erbringen.
§ 4 Beendigung des Vertragsverhältnisses1. Die Anmeldung ist nach Eingang bei Dubb-SERVICE verbindlich.
Dubb-SERVICE behält sich das Recht vor, bis max. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindesteilnehmerzahl (entsprechend der Kursbeschreibung) nicht erreicht wird oder der verpflichtet Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Dubb-SERVICE liegen (z.B. Krankheit) ausfällt. Im Fall eines Rücktritts durch Dubb-SERVICE werden die Teilnehmer/innen schriftlich bzw. telefonisch durch Dubb-SERVICE informiert. 2. Das Recht zum Rücktritt seitens der Teilnehmer besteht bis maximal einem Tag vor Veranstaltungsbeginn nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Hierbei fällt eine Bearbeitungsgebühr an von 50 % der Teilnahmegebühr bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, mindestens jedoch 30,-- Euro bzw. 80 % der Teilnahmegebühr bei einem Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, mindestens jedoch 30,-- Euro. Anstelle des Rücktritts kann eine Ersatzperson gestellt werden. Teilnehmer und Ersatzteilnehmer haften in diesen Fällen als Gesamtschuldner für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Ein Rücktritt nach einer stattgefundenen Veranstaltung ist generell nicht möglich. § 5 Industrie und Fachausstellung1. 1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Beteiligung an der Ausstellung erfolgt auf dem offiziellen Anmeldeformular von Dubb-SERVICE. Die Übergabe des Anmeldformulars begründet keinen Rechtsanspruch auf spätere Zuteilung eines Ausstellungsstandes. Mit der vom Antragssteller zu leistenden rechtsverbindlichen Unterschrift werden die Teilnahmebedingungen in allen Punkten anerkannt. 2. Standzuteilung
Die Ausstellungssteilnahme wird unter Angabe der Standbezeichnung und der Standgröße schriftlich bestätigt. Eine Übertragung der damit verbundenen Rechte und Pflichten ist nicht möglich. Sollte die Veranstaltung aus irgendeinem Grund eingeschränkt oder gar abgesagt werden müssen, ergeben sich daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf evtl. kurzfristig notwendig werdende Änderungen der Standabmessungen, Platzierungen o.ä. 3. Standmiete
Die Standmiete ergibt sich durch das Angebot von Dubb-SERVICE. Der angebotene Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der angemieteten Fläche, die Stromkosten sind nicht im Preis enthalten. Diese werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 4. Zahlungsbedingungen
Die Standmiete ist nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sollte bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht der gesamte Rechnungsbetrag bei uns eingegangen sein, muss der Restbetrag bar vor Ort bezahlt werden. Ansonsten behalten wir uns vor, dem Aussteller die Teilnahme an der Ausstellung zu verweigern. 5. Stornierung der Anmietung
Eine kostenlose Stornierung der Ausstellungsfläche ist nicht möglich. Bei Rücktritt des Ausstellers nach der schriftlichen Bestätigung werden 50% der Standmiete einbehalten. Falls der Stand bei Rücktritt des Ausstellers ab 6 Wochen vor der Veranstaltungsbeginn nicht mehr vermietet werden kann, ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen, des Weitern die anfallenden Kosten für das messewürdige Herrichten des Standes. 6. Elektroinstallation/Beleuchtung
Der Wert des Elektroanschlusses für jeden Stand muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Anschluss und Stromverbrauch sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Preis pro Wechselstromanschluss bis 3,3 kW (Bereitstellung von Steckdosen und Verbrauch) beträgt EUR 99,00 zzgl. MwSt. (Drehstromanschlüsse auf Anfrage). Bitte entrichten Sie die Stromkosten erst nach Erhalt unserer Rechnung. Die Versorgung mit Elektrizität wird sichergestellt. Der Aussteller kann sich auf eigene Kosten durch einen zugelassenen Elektroinstallateur Sonderbeleuchtung usw. legen lassen. 7. Raummaße des Standes
Die gemietete Standfläche ist den aktuellen Plänen zu entnehmen. Trennwände sind nicht vorhanden. 8. Standaufbau - Standabbau
Die Ausstellungsstände und Einrichtungen sind von den Ausstellern selbst mitzubringen und aufzubauen. Ausstellungsgüter und Standausrüstungen, die durch Geruch, mangelnde Sauberkeit, Geräusche oder andere Eigenschaften störend wirken, müssen auf Verlangen des Veranstalters sofort entfernt werden. Sofern sich der Aussteller weigert, solche Gegenstände zu entfernen, kann der Veranstalter den Stand schließen. Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder sonstige Ansprüche kann der Aussteller aus der Schließung nicht herleiten. Die Standardaufbauhöhe für Ausstellungsstände beträgt maximal 2,50m. Diese Höhe ist auch für Tennwände verbindlich. Andere Bauhöhen bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Feuermelder, Schalttafeln, Fluchttüren usw. dürfen nicht verstellt werden. Alle verwendeten Materialien müssen den sicherheitstechnischen Bestimmung entsprechen schwer entflammbar sein (DIN 4102). Evtl. vorhandener Teppichboden im Ausstellungsbereich darf nicht beschädigt werden. An Wänden, Säulen, Decken usw. dürfen Standwände, Plakate, Schilder o.ä. nicht mit Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Für daraus entstehende Schäden haftet der Aussteller. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Aussteller, die ihren Stand vor Beendigung der Veranstaltung abbauen, sind verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zuzüglich der Kosten für das messewürdige Herrichten des Standplatzes an den Veranstalter zu zahlen. 9. Abfall
Es wird empfohlen, wenig und umweltfreundliches Verpackungsmaterial zu benutzen. Kisten, Paletten, Folien u.ä. sollten vermieden werden, denn diese müssen von jedem Aussteller selbst entsorgt werden, andernfalls werden die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Papierabfälle sollten getrennt gesammelt werden. 10. Firmennamen
Jeder Aussteller ist verpflichtet, in seinem Stand den Namen des Standinhabers gut sichtbar anzubringen. 11. Bewirtung
Im Rahmen von Beratungsgesprächen am Ausstellungsstand kann einzelnen Kongressteilnehmern eine kostenlose Erfrischung angeboten werden. Eine allgemeine Bewirtung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. 12. Verkauf von Waren
Der Verkauf von Waren in den Räumlichkeiten der Veranstaltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. 13. Verteilung von Werbematerial
Das Verteilen von Werbematerial o.ä. außerhalb der Ausstellungsstände bedarf der Genehmigung des Veranstalters. 14. Haftung
Es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen, da der Veranstalter hierfür nicht haftet. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder Entwendung von Ausstellungsgut. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Verluste oder Schäden, die durch Störungen in den Zuführungen der E-Anschlüsse entstehen. Darüber hinaus garantiert der Kongressveranstalter nicht für den Erfolg der Ausstellung, d.h. für Besucherzahlen und Kongressteilnehmer. Es obliegt DUBB-SERVICE, nach freiem Ermessen, den Ausstellungsplan zu erstellen und die Verteilung der Ausstellungsfläche vorzunehmen; dieses ergeht unter möglichst weitauslegender Berücksichtigung der vom Auftraggeber geäußerten Wünsche hinsichtlich der Lage des Ausstellungsstandes. DUBB-SERVICE kann, sofern es die Umstände erfordern, unter Darlegung der Gründe - abweichend von der vertraglichen Regelung - die Standgröße und Standmaße (Standbreite und -tiefe) geringfügig verändern. Letzteres berechtigt den Auftraggeber keinesfalls dazu, von dem Vertrag einseitig zurückzutreten. Ist die zugeteilte Fläche oder eine Austauschfläche aus einem von DUBB-SERVICE verschuldeten Anlass nicht verfügbar, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises. Weitergehende Forderungen in diesem Fall, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von DUBB-SERVICE beruhen. Einer Pflichtverletzung von DUBB-SERVICE steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Lage des dem Auftraggeber zugeteilten Standes wird diesem mit Hilfe eines Plans bekannt gegeben. Der Plan enthält den so genau wie möglich angegebenen Anteil des Standes. Es ist so weit wie möglich Sache des Auftraggebers, sich von der Richtigkeit des Plans vor dem Aufbau des Standes zu vergewissern. Die in dem Plan aufgenommenen Angaben dienen rein zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich. Diese Angaben können gewissen Abänderungen unterliegen. Jedwede Beanstandung bezüglich des im Plan festgelegten Standortes hat innerhalb von acht Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der in Vorschlag gebrachte Standort als vom Aussteller angenommen. 2. Aufbau und Ausstattung der Ausstellungsstände
Beim Aufbau und der Ausstattung der Ausstellungsstände hat der Auftraggeber die technischen Richtlinien des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten. Diese sind Vertragsbestandteil und werden diesen Bedingungen beigefügt. Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes und sogar die Durchführung der Veranstaltung selbst kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn diese technischen Richtlinien nicht eingehalten werden und vorgefundene Mängel bis zum Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. 3. Anzeigen/Werbedrucke
Druckvorlagen für Anzeigen oder Werbedrucke werden per Film oder ISDN-Übertragung mit Proof oder mit Farbandruck vom Auftraggeber geliefert. Der Auftraggeber hat selbständig und auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass die Druckvorlagen spätestens bis zu dem von DUBB-SERVICE benannten Termin an dem von DUBB-SERVICE benannten Ort vorliegen. Sollte bei der ISDN Übertragung der Farbandruck oder Proof fehlen, wird von DUBB-SERVICE keine Farbechtheitsgarantie übernommen. Sollten Einlagen, wie z. B. Flyer etc., Belegmuster oder vom Auftraggeber bereitzustellende Gegenstände, wie z. B. Taschen etc., nicht bis zu dem von DUBB-SERVICE benannten Termin am vorgegebenen Ort zur Verfügung gestellt worden sein, besteht für den Auftraggeber kein Anspruch mehr auf die damit verbundenen Leistungen. DUBB-SERVICE ist für diesen Fall jedoch berechtigt, - soweit dies möglich ist - zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers die Leistungen ersatzweise selbst zu erbringen. Die daraus resultierenden Kosten einschließlich anfallender Mehrkosten, hat der Auftraggeber DUBB-SERVICE zu erstatten. Macht DUBB-SERVICE hiervon keinen Gebrauch, erhält DUBB-SERVICE für die ihr übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden auf 10 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen oder Teilleistungen festgelegt. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass DUBB-SERVICE höhere ersparte Aufwendungen gehabt hat. 4. Sponsoring
Die Einzelheiten der Sponsoringzahlungen sind mit dem jeweiligen Auftraggeber gesondert zu vereinbaren. Durch die vereinbarten Sponsoringzahlungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung beizutragen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen bzw. von DUBB-SERVICE angebotenen Leistungen erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, sich zu präsentieren bzw. als Sponsor in Erscheinung zu treten. Auch die diesbezüglichen Einzelheiten sind mit dem Auftraggeber im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung abzustimmen. Der Sponsoringvertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich die gesponserte Veranstaltung oder das gesponserte Projekt wegen von DUBB-SERVICE zu vertretender Umstände oder unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere behördlicher Auflagen, gesetzlicher Verbote oder höherer Gewalt, als undurchführbar erweist. § 6 Änderungsvorbehalte von DUBB-SERVICE1. Dubb-SERVICE behält sich unwesentliche Änderungen, insbesondere ein Wechsel der Referenten oder im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts vor.
2. Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet DUBB-SERVICE umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
3. Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses Umstandes durch DUBB-SERVICE zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt berechtigt. DUBB-SERVICE erstattet in diesem Falle umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
§ 7 Urheberrecht1. Die von DUBB-SERVICE herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
2. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von DUBB-SERVICE vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgendeiner Form weitergegeben oder vervielfältigt werden. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. DUBB-SERVICE behält sich insoweit alle Rechte vor.
§ 8 Haftung von DUBB-SERVICE
Die Haftung der Dubb-SERVICE für Schäden jedweder Art, außer der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen Dubb-SERVICE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
§ 9 Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort/Gerichtsstand1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von DUBB-SERVICE. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von DUBB-SERVICE als vereinbart.
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